Inkassobrief erhalten – was tun?
Bewahren Sie Ruhe, notieren Sie die Frist und prüfen Sie zuerst, ob der Absender echt und die Forderung berechtigt ist. Danach zahlen Sie, vereinbaren eine Ratenzahlung oder widersprechen schriftlich. Einfach liegen lassen ist fast immer die teuerste Lösung.
Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite wird von Blue Internet Media EOOD betrieben, einem Unternehmen, das im Auftrag von Gläubigern Forderungen geltend macht. Die Anleitung gilt unabhängig davon, wer Ihnen geschrieben hat.
Anleitung
In fünf Schritten richtig auf einen Inkassobrief reagieren
Die Reihenfolge ist wichtig: Erst prüfen, dann reagieren – aber innerhalb der Frist.
Ruhe bewahren und die Frist notieren
Lesen Sie das Schreiben vollständig und notieren Sie Datum, Zahlungsfrist und Aktenzeichen. Zahlen Sie nicht aus Panik, lassen Sie den Brief aber auch nicht liegen: Jede Woche ohne Reaktion kann bei einer berechtigten Forderung weitere Kosten auslösen.
Absender prüfen: Ist das Inkassounternehmen echt?
Inkassounternehmen müssen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein; Rechtsanwälte sind bei ihrer Kammer zugelassen. Suchen Sie Telefonnummer und Adresse selbst heraus, statt die Angaben aus dem Brief zu verwenden – die können gefälscht sein. Die Verbraucherzentralen warnen zudem regelmäßig vor bekannten Fake-Firmen.
§ 10 RDG – RegistrierungspflichtForderung prüfen: Gläubiger, Grund und Betrag
Kennen Sie den ursprünglichen Gläubiger? Gibt es einen Vertrag, und haben Sie vielleicht schon bezahlt? Das Schreiben muss Zinsen und Kosten einzeln aufschlüsseln. Inkassokosten sind nur bis zur Höhe erstattungsfähig, die ein Rechtsanwalt verlangen dürfte. Und: Viele Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Entstehungsjahres.
§ 13a, § 13e RDG · §§ 195, 199 BGBReagieren – schriftlich und nachweisbar
Je nach Ergebnis zahlen Sie, vereinbaren eine Ratenzahlung oder widersprechen (siehe Übersicht unten). Antworten Sie schriftlich, bewahren Sie Kopien und Zahlungsbelege auf. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis, bevor Sie die Forderung geprüft haben: Danach lassen sich Einwände wie Verjährung oder bereits erfolgte Zahlung meist nicht mehr geltend machen.
Gerichtliche Post sofort ernst nehmen
Ein Inkassobüro kann keinen Mahnbescheid ausstellen – der kommt vom Mahngericht und wird förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Gegen einen Vollstreckungsbescheid ist binnen zwei Wochen ein Einspruch möglich. Diese Fristen sind verbindlich.
§§ 692, 694, 700 ZPOAbsender prüfen
Echt oder Fake? So erkennen Sie ein seriöses Inkassoschreiben
Registrierte Inkassodienstleister müssen schon im ersten Schreiben an Privatpersonen bestimmte Angaben machen. Fehlen sie, fragen Sie nach – und seien Sie bei den Warnsignalen besonders vorsichtig.
Das muss im ersten Schreiben stehen
- Name und Anschrift des Auftraggebers, also des Gläubigers
- Den Forderungsgrund – bei Verträgen mit Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
- Eine Zinsberechnung mit Betrag, Zinssatz und Zeitraum
- Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten
- Die zuständige Aufsichtsbehörde mit Anschrift und elektronischer Erreichbarkeit
Grundlage: § 13a Abs. 1 RDG
Typische Warnsignale für Betrug
- Sie kennen weder Gläubiger noch Vertrag, und das Schreiben bleibt vage
- Drohungen mit Haft, sofortiger Pfändung oder Besuch zu Hause
- Ungewöhnlich kurze Fristen, oft nur wenige Tage
- Zahlung auf ein ausländisches Konto, per Gutschein oder Bezahl-App
- Die Firma ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister zu finden
Ihre Situation
Welche Reaktion passt zu Ihrer Situation?
Nach der Prüfung ist meist klar, welcher Fall vorliegt. Antworten Sie in jedem Fall schriftlich und bewahren Sie Kopien auf.
Was passiert, wenn eine berechtigte Forderung unbeantwortet bleibt, zeigt der Ablauf von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Inkassobrief
Ja. Zahlungsverzug kann auch ohne Mahnung eintreten, etwa wenn ein fester Zahlungstermin vereinbart war oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vergangen sind – bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Die verbreitete Annahme, ein Inkassobüro dürfe erst nach drei Mahnungen tätig werden, stimmt nicht.
Grundsätzlich ja, wenn die E-Mail-Adresse Ihnen eindeutig zugeordnet werden kann. Gerade per E-Mail kommen aber viele Betrugsversuche: Öffnen Sie keine Anhänge oder Links und prüfen Sie den Absender über selbst recherchierte Kontaktdaten.
Wenn das Schreiben von einem registrierten Inkassounternehmen stammt, ja. Verlangen Sie Auskunft darüber, wie und wann der Vertrag zustande gekommen sein soll, und widersprechen Sie schriftlich. Nur bei eindeutigem Betrug durch eine nicht registrierte Firma raten die Verbraucherzentralen, nicht zu reagieren und Anzeige zu erstatten.
Nein. Drohungen mit Haft in einem Inkassoschreiben sind ein Warnsignal. Eine Erzwingungshaft kann ein Gericht nur anordnen, wenn jemand eine gerichtlich verlangte Vermögensauskunft verweigert – das setzt einen vollstreckbaren Titel voraus.
Die Frist im Inkassoschreiben ist keine gesetzliche Frist, danach droht aber die nächste und teurere Stufe. Gesetzlich verbindlich sind die zwei Wochen für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid und für einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid.
Quellen
Rechtsgrundlagen und Anlaufstellen
- § 13a RDG – Informationspflichten von Inkassodienstleistern
- § 13e RDG – Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners
- § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist
- § 692 ZPO – Inhalt des Mahnbescheids
- § 802g ZPO – Erzwingungshaft
- Rechtsdienstleistungsregister
- Verbraucherzentrale: Inkasso-Check